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Kostenübernahme

Kostenübernahme

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Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen übernehmen die Kosten.

Folgende Ärzte können eine Verordnung für eine Behandlung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärzte
  • Internisten
  • Kieferorthopäden
  • Kinderärzte
  • Kinder- und Jugendpsychiater
  • Neurologen
  • Phoniater und Pädaudiologen
  • Zahnärzte

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von Zuzahlungen befreit. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes pro ärztlicher Verordnung vor.