Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Versorgung. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, wenn eine medizinische Indikation und eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegen. Bei privaten Krankenkassen hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab.