Kosten & Kostenübernahme

Logopädische Therapie ist ein Heilmittel. Bei medizinischer Indikation und gültiger Heilmittelverordnung übernehmen gesetzliche Krankenkassen den Großteil der Kosten; bei Privatversicherten richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.

Krankenkasse

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Eine ärztlich verordnete logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Versorgung. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, wenn eine medizinische Indikation und eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept) vorliegen. Bei privaten Krankenkassen hängt die Erstattung vom individuellen Tarif ab.

Rezept

Wer kann Logopädie verordnen?

Folgende Fachärzte können eine Heilmittelverordnung für Logopädie ausstellen:

  • Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner
  • HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte
  • Internistinnen und Internisten
  • Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden
  • Kinderärztinnen und Kinderärzte (Pädiater)
  • Kinderpsychiaterinnen und Kinderpsychiater
  • Neurologinnen und Neurologen
  • Orthopädinnen und Orthopäden
  • Phoniatrinnen und Phoniater
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zuzahlung

Was zahle ich selbst?

Kinder und Jugendliche

Keine gesetzliche Zuzahlung. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Erwachsene

  • 10 % der Therapiekosten als Eigenanteil
  • 10 € Rezeptgebühr einmalig pro Verordnung

Mit Befreiungskarte der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil.

PKV

Privat Versicherte

Privatversicherte werden nach Heilmittelverordnung behandelt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage einer privaten Honorarvereinbarung. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Selbstzahler

Therapie ohne Rezept

Sie können bestimmte logopädische Leistungen auch ohne Rezept als Selbstzahler in Anspruch nehmen – zum Beispiel Beratung oder präventive Stimmbildung.

Für aktuelle Selbstzahlertarife beraten wir Sie persönlich.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich das Rezept vor Therapiebeginn einreichen?

Ja, die Heilmittelverordnung muss vor oder zu Beginn der ersten Therapieeinheit vorliegen. Bitte bringen Sie Ihr Rezept zum Ersttermin mit.

Was passiert, wenn das Rezept aufgebraucht ist?

Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Folgerezept-Antrag an Ihren behandelnden Arzt. Wir beraten Sie, wie das Verfahren läuft und was dokumentiert werden muss.

Kann ich ohne Überweisung kommen?

Als Selbstzahler ja. Für kassenfinanzierte Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung von einem der oben genannten Fachärzte – keine Überweisung zum Logopäden, sondern ein Heilmittelrezept.

Termin vereinbaren

Wir beantworten Ihre Fragen zur Kostenübernahme auch telefonisch.